Meldungsdatum: 21.03.2023
Da beim Amtsgericht Ahaus und beim Landgericht Münster auch Jugendstrafsachen verhandelt werden, werden hierfür auch Jugendschöffen gesucht. Juristische Vorkenntnisse sind für die Ausübung des Schöffenamtes nicht erforderlich.
„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“
Da Urteile im Namen des Volkes ergehen, sieht das Gesetz vor, dass auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung mitwirken können.
Die Stadt Stadtlohn sammelt eingehende Vorschläge und leitet sie weiter. Für die Schöffen in den Strafverfahren gegen Erwachsene wird die Vorschlagsliste vom Rat der Stadt Stadtlohn erstellt, die anschließend zur Einsichtnahme ausliegt. Aus den Vorschlagslisten werden dann die Schöffen ermittelt, darauf hat die Stadt Stadtlohn aber keinen Einfluss. Für die Jugendschöffen sammelt die Stadt Stadtlohn die Vorschläge und leitet diese an das Kreisjugendamt des Kreises Borken weiter, das das weitere Verfahren durchführt. Das Kreisjugendamt erstellt dann die Vorschlagsliste. Wer nach der Schöffenwahl ausgewählt wurde, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dieses Ehrenamt auch anzutreten.
Bewerben können sich alle deutschen Staatsangehörigen, die in Stadtlohn wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre sind.
Bei den Jugendschöffen werden die Bewerbungen, die bis zum 14. April 2023 bei der Stadtverwaltung eingehen, berücksichtigt. Bei den anderen Schöffen gilt eine Frist bis zum 31. Mai 2023.
Weitere Kriterien finden Interessierte unter www.schoeffenwahl2023.de. Interessierte können sich direkt online unter www.stadtlohn.de/schoeffenwahl bewerben oder die dort hinterlegten Bewerbungsunterlagen schriftlich bei der Stadt Stadtlohn einreichen. Die Datenverarbeitung und -weitergabe erfolgt ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.
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