Gleichstellungsstelle bei der Gemeindeverwaltung wiederbesetzt

24.03.2023 | Südlohn | Oeding

Ute Dudarski und ihre Stellvertreterin Eva Mensing wurden heute durch Bürgermeister Werner Stödtke als Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin" (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). Trotz der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sieht die gesellschaftliche Wirklichkeit heute immer noch anders aus.

Nach langer Vakanz ist Bürgermeister Werner Stödtke nun froh, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Südlohn wieder besetzen zu können. Er bestellte heute Ute Dudarski zur Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Südlohn. Gleichzeitig bestellte er Eva Mensing als ihre Stellvertreterin. Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertreterin nehmen die Aufgabe neben Ihrer Tätigkeit im Vorzimmer des Bürgermeisters wahr.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Dies sind insbesondere soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche; die Gleichstellungsbeauftragte wirkt insbesondere bei der Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie bei der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans mit.

Rechtliche Grundlagen sind das Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes, das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrheinwestfalen (LGG NRW), § 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Go NRW) und § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Südlohn.

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Gleichstellungsstelle bei der Gemeindeverwaltung wiederbesetzt


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