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Meldungsdatum: 31.03.2023

Stadt Borken verlängert Gültigkeit des Borken-Gutscheins

Subventionierte Gutscheine können noch bis Ende Juni 2023 eingelöst werden

In diesem Jahr ging der Borken-Gutschein in die dritte Runde. Die Gutscheine, welche die Stadt Borken mit jeweils 10 Prozent bezuschusst, konnten bis Ende März 2023 erworben werden. Auch die Gültigkeit der Gutscheine war zunächst bis März vorgesehen. Nun verlängert die Stadt die Laufzeit: „Lassen Sie Ihre Borken-Gutscheine nicht verfallen und lösen Sie ihn noch bis zum 30. Juni 2023 im städtischen Handel, bei der Gastronomie oder bei Borkener Unternehmen ein!“, macht die Wirtschaftsförderung der Stadt Borken auf die Verlängerung aufmerksam.

Der Borken-Gutschein kann bei über 100 Akzeptanzstellen in Borken eingelöst werden. Eine Liste der Unternehmen ist unter www.borkener-gutschein.de zu finden. Eine Barauszahlung des Borken-Gutscheins – auch von Teilbeträgen – ist nicht möglich.

Zum Hintergrund:
Zur Förderung und Stärkung der Borkener Wirtschaft, insbesondere des Handels und der Gastronomie, hat der Rat der Stadt Borken im Haupt- und Finanzausschuss Ende November 2022 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro bewilligt.

Die Stadt Borken hat insgesamt drei Gutscheine im Wert von 22, 44 und 110 Euro subventioniert.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Lisa Stegger von der Borkener Wirtschaftsförderung freut sich, dass der Borken-Gutschein auch im Jahr 2023 wieder die Borkener Wirtschaft - insbesondere den Handel und die Gastronomie - stärken kann.

Stadt Borken
Lisa Stegger von der Borkener Wirtschaftsförderung freut sich, dass der Borken-Gutschein auch im Jahr 2023 wieder die Borkener Wirtschaft - insbesondere den Handel und die Gastronomie - stärken kann.


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