Meldungsdatum: 31.03.2023
Förderbudget zur Energiekosten-Unterstützung für Bocholter Vereine
Die Stadt will auf diese Weise ehrenamtliche Strukturen stärken und stützen. Deshalb werden Bocholter Vereine bei der Sicherung ihrer Existenz und zur Überbrückung von Finanzierungsengpässen aufgrund direkter oder indirekter Folgen durch die Energiekrise durch eine Förderung aus dem "Förderbudget zur Energiekosten-Unterstützung für Bocholter Vereine" unterstützt. Informationen zu Voraussetzungen und Antragsformulare gibt es unter www.bocholt.de/vereinshilfe , telefonische Unterstützung unter Tel. 02871 953 4141.
Um Doppelförderungen auszuschließen, weist die Stadt darauf hin, dass zunächst vorrangige Förderprogramme von Land und Bund zu prüfen sind. Wenn ein Verein hier leer ausgehen sollte, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann bei der Stadt ein Antrag gestellt werden. Auf diese Weise schließt die Stadt etwaige Förderlücken.
Stärkungspakt NRW
Auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – dazu zählen etwa Schuldnerberatungen, Lebensmittelverteiler ("Tafeln"), Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs u.w. – können über die Stadt Bocholt Hilfe beantragen. Grundlage bildet hier der "Stärkungspakt NRW", ein Fonds des Landes. Nähere Informationen hierzu unter www.bocholt.de/staerkungspakt , tel. Unterstützung unter 02871 953-4141.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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