Meldungsdatum: 21.04.2023

Überschwemmungsgebiet der Schrote festgesetzt – Unterlagen können seit dem 18. April eingesehen werden

Pressemitteilung des Landesverwaltungsamtes

Für das Gewässer Schrote vom Flusskilometer km 0+048 bis km 20+741 wurde zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt.

Dazu hatten die Bürgerinnen und Bürger zunächst die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten einzusehen und sich dazu zu äußern. Anschließend wurden die Einwendungen ausgewertet und die Ergebnisse in die Verordnung aufgenommen.

Die Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Schrote wird nun im Amtsblatt (18. April 2023) des LVwA veröffentlicht. Im Amtsblatt des LVwA kann jedoch nur die Übersichtskarte des Überschwemmungsgebietes bildlich dargestellt.

Den betroffenen Landkreisen und den betroffenen Verwaltungseinheiten wurden bereits Ausfertigungen dieser Verordnung und je eine Daten-CD mit den zugehörigen digitalen Karten zur kostenlosen Einsicht durch jedermann zugesandt.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des LVwA am 18. April wird zeitgleich die Verordnung als PDF-Datei und das Überschwemmungsgebiet in einem Geoinformationssystem auf der Internetseite des LVwA

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

zur Ansicht bereitgestellt.

 

Hintergrund

Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten werden gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 76 Abs. 2) die Gebiete als Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes erfolgt im Ergebnis einer hydraulischen Berechnung und stellt die tatsächliche Situation dar, die sich bei einem Hochwasser ergeben würde. Diese Gebiete wurden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ermittelt und dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung gestellt.

 

Auflistung der betroffenen Landkreise und der betroffenen Verwaltungseinheiten:

 

Landeshauptstadt Magdeburg

Untere Wasserbehörde

Julius-Bremer-Straße 10

39104 Magdeburg

 

Landkreis Börde

Untere Wasserbehörde

Bornsche Straße 2

39340 Haldensleben

 

Gemeinde Barleben

Ernst-Thälmann-Straße 22

39179 Barleben

 

Stadt Wolmirstedt

August-Bebel-Straße 25

39326 Wolmirstedt