Meldungsdatum: 04.05.2023
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gewährt daher den Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten und Gemeinden von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungen zum Ausgleich krisenbedingter Mehrausgaben. Der Stadt Stadtlohn wurden Unterstützungsleistungen von circa 50.000 Euro bewilligt.
Ab sofort und bis zum 15. Juni 2023 können Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz, Seniorentreffs, aber auch Begegnungseinrichtungen über ein Onlineformular auf der städtischen Internetseite eine Bedarfsmeldung einreichen: https://www.stadtlohn.de/staerkungspakt
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