Meldungsdatum: 17.05.2023
Betroffen sind im Zusammenhang mit dem dritten Ausbruch insgesamt 31 Bienenvölker. „Alle Völker sind stark entwickelt, so dass sie dem offenen Kunstschwarmverfahren unterzogen werden können. Darunter versteht man einen zweifachen Umzug in saubere, leere Beuten“, erklärt Veterinärin Dr. Martina Poppe vom Kreisveterinäramt. Eine Bienenbeute ist ein Bienenkasten oder ein Bienenhaus. Zum Bienenstock wird die Bienenbeute mit dem Einzug der Bienen.
Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, welche die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schließlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.
Auf den Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar. Gewonnener Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Der in dem Bienenstand gewonnene Honig darf allerdings nicht an Bienen verfüttert werden. Bienenvölker und Material (zum Beispiel Waben, Wabenabfälle) dürfen nicht in oder aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Der Zukauf von Bienen darf generell nur mit gültigen Gesundheitsbescheinigungen erfolgen.
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Ein Gebiet um den dritten Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens einem Kilometer wurde als Schutzzone (Sperrbezirk) festgelegt.
An dieser Stelle steht die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 5 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen zum Download bereit.
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