Meldungsdatum: 30.05.2023

Förderprogramme zur Senkung des Energieverbrauchs

Der Regionalverband Ruhr bietet gemeinsam mit der Stadt Haltern am See in diesem Jahr zwei Förderungen an, um den Energieverbrauch zu senken.

Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer in Haltern am See werden 50 Gutscheine für Energieberatungen angeboten. Auch wenn es im Moment nicht ganz einfach ist zeitnah einen Termin für eine Energieberatung zu bekommen, da Handwerksbetriebe und Energieberatungen sich vor Anfragen kaum retten können, sollte das Thema unbedingt weiterverfolgt werden. Bei den aktuell und voraussichtlich auch weiterhin sehr hohen Energiekosten ist jede Maßnahme zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands wichtig und sinnvoll. Die Gutscheine sollen dabei helfen besser in die Thematik "Gebäude-Sanierung" einsteigen und professionell unterstützt werden zu können. 

Die Gutscheine von maximal 100 Euro richten sich ausschließlich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser und können direkt im Serviceportal der Stadt Haltern am See (www.haltern.de/energieberatung) beantragt werden. Sie erhalten dann alle nötigen Informationen zum Ablauf, denn spätestens innerhalb von vier Wochen nach Erhalt eines Gutscheins sollten Sie der Stadt Haltern am See den Termin für die Energieberatung mitteilen. Dieser muss bis zum 31. Dezember 2023 stattfinden. Es sollte also genug Zeit sein, eine Energie-Beratung zu finden, auch wenn der Termin dann unter Umständen erst in einigen Wochen durchgeführt wird. 

Alte Kühlschränke und Gefriertruhen sind oft „die reinsten“ Stromfresser. In Anbetracht der hohen Strompreise lohnt sich der Austausch dieser Altgeräte in der Regel bereits nach ein paar Jahren. Vor allem bei Kühlgeräten, die älter als 15 Jahre sind, ist ein Tausch gegen ein neues Gerät für das Portemonnaie und den Klimaschutz sinnvoll. Dabei sollte beim Neukauf auf möglichst die beste Energie-Effizienz-Klasse geachtet werden, mindestens sollte das Neugerät die Klasse C des neuen EU-Energielabels (seit März 2021 gültig) aufweisen. Aber auch die Größe des Kühlgeräts spielt eine wichtige Rolle beim Energieverbrauch. Dabei gilt: je kleiner das Gerät, umso geringer der Stromverbrauch. Als Orientierung können für einen Ein- bis Zweipersonenhaushalt 100-150 Liter Nutzinhalt gerechnet werden, für jede weitere Person kommen 50 Liter dazu. Und falls Sie die Wahl haben, sollten Sie sich gegen die Einbaulösung und besser für ein freistehendes Kühlgerät entscheiden. Diese sind meist stabiler und arbeiten energiesparender. 

Den 100 Euro Zuschuss für den Austausch von Kühlgeräten, die älter als 15 Jahre sind, wird es ab dem 30. Mai 2023 auch in Haltern am See geben. Der Antrag steht ab diesem Zeitpunkt ebenfalls im Serviceportal der Stadt Haltern am See bereit (www.haltern.de/kuehlgeraetefoerderung). Dort werden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen finden. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herr Peter Ridder oder Frau Sabine Koprek, Tel. 02364 933280 oder 933279, oder per Mail an klimafoerderung@haltern.de .  

 

Unabhängig davon sollten sich alle, die in Zukunft Geld und Energie sparen möchten, unbedingt die Förderprogramme des Bundes ansehen, sei es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Falls die Absicht besteht für ein Eigenheim einen regelrechten Sanierungsfahrplan zu erstellen, gibt es dafür bei den genannten Stellen effektive Zuschüsse. Weitere hilfreiche Tipps rund um die Gebäudesanierung und Energieeffizienz finden sich auf der Projektinternetseite www.energiesparhaus.ruhr.