Meldungsdatum: 11.07.2023

Bebauungsplan Nr. 161 liegt ab Montag, 17. Juli, im Rathaus aus

„Westfälisches Landeskrankenhaus Herten“ – 1. Änderung: Gerontopsychiatrisches Zentrum

Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum Bebauleitplanverfahren „Westfälisches Landeskrankenhaus Herten“ gefasst. Die erforderliche 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Herten erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 „Westfälisches Landeskrankenhaus Herten“ – 1. Änderung: Gerontopsychiatrisches Zentrum.

Die Auslegung findet von Montag, 17. Juli 2023, bis einschließlich Montag, 21. August 2023, im Rathaus der Stadt Herten, 3. Obergeschoss (gegenüber Raum 327), Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten, während der Öffnungszeiten statt.

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus

Die Unterlagen werden auch zusätzlich auf der städtischen Internetseite der Stadt Herten unter https://herten.de/service/wohnen-bauen/bauleitplanung/ eingestellt und allgemein zugänglich gemacht.

Zielsetzung der Planung

Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 161 ist die bauliche Erweiterung des aus den Jahren 1981 bis 1984 stammenden Westfälischen Landeskrankenhauses Herten, Zentrum für Psychiatrie, beabsichtigt.

Die Erweiterung und Ergänzung des Westfälischen Landeskrankenhaus Herten um ein gerontopsychiatrisches Zentrum soll zur Sicherheit der Zukunftsfähigkeit des Westfälischen Landeskrankenhauses Herten beitragen. Moderne Krankenhausstandards und steigende Patientenzahlen sowie begrenzte Sanierungsmöglichkeiten erfordern den Ausbau des Fachbereiches Gerontopsychiatrie und der Psychosomatischen Medizin.

Hierzu sollen Erweiterungsmöglichkeiten im nordwestlichen Grundstücksbereich geschaffen werden. Die bisherige Nutzung weiter Teile der betroffenen Fläche als Parkplatzanlage wird dazu in Teilen aufgegeben. Der Standort des geplanten Gerontopsychiatrischen Zentrums (GPZ) ist dort auf dem westlichen Teilbereich vorgesehen. Die verbleibenden Parkplatzflächen werden in diesem Zusammenhang umstrukturiert, die Zufahrt neu angelegt.

Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 161 mit dem Fachbeitrag Belange der Umwelt sowie die Fachgutachten zum Artenschutz (ASP I) mit Baumhöhlenkartierung und Baumwertliste, das Immissionsschutz-Gutachten, die Baugrund-, Versickerungs- und chemische Untersuchung und die verkehrliche Untersuchung sowie die Entwurfsunterlagen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Herten werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de


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