Meldungsdatum: 21.07.2023
„Ich appelliere an dieser Stelle an die Bürgerinnen und Bürger, Elektronikaltgeräte fachgerecht zu entsorgen. Nur so ist es möglich, dass die darin enthaltenen Rohstoffe, darunter auch viele sogenannte seltene Erden, fachgerecht recycelt werden“, betont Stadträtin Isabelle Hemsley. Steigt die Zahl an Rohstoffen im Wiederverwertungszyklus, sinkt dabei auch die Notwendigkeit, neue Rohstoffe abzubauen.
Hanauerinnen und Hanauer können Elektrogeräte in haushaltsüblicher Menge mittwochs von 15 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr auf dem städtischen Wertstoffhof an der Daimlerstraße 5 entsorgen. Dabei werden unter anderem Kleingeräte wie beispielsweise elektrische Zahnbürsten, E-Zigaretten, Smartphones oder Taschenlampen entgegengenommen. Auch Batterien und Akkus, Lampen und Leuchtmittel sowie Druckerkartuschen können abgegeben werden. Vor der Abgabe müssen alle unverbauten Teile aus den Geräten entfernt werden.
Größere Elektrogeräte – darunter beispielsweise Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Fernseher oder ein Herd – werden nach vorheriger schriftlicher Anmeldung abgeholt. Der Schriftliche Antrag kann auf Internetseite der Stadt Hanau unter https://www.hanau-digital.de/bsp?id=search&spa=1&q=sperrm%C3%BCll abgeschickt werden. Nach der Anmeldung erhalten Bürgerinnen und Bürger rund zwei Wochen vor dem entsprechenden Abholtermin einen schriftlichen Bescheid, wann die angemeldeten Elektrogeräte morgens ab 6 Uhr an der Straßenkante zur Abholung bereitgestellt werden müssen.
Seit 1. Juli 2022 gilt zudem eine gesetzlich geregelte Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet diese Regelung eine spürbar höhere Anzahl an Rückgabestellen, da mehr Einzelhändler zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet sind. „Auch dies ist eine gute Option für Bürgerinnen und Bürger, da auch bei einer Rückgabe von Geräten in Geschäften diese einem Recyclingprozess zugeführt werden“, so Hemsley. Gesetzlich zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind alle größeren Händler, die auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zugrunde gelegt. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone müssen immer kostenlos zurückgegeben werden können. Kleinere Händler, die nicht unter die Pflicht fallen, können Elektro-Altgeräte freiwillig zurücknehmen – es lohnt entsprechend also eine Nachfrage vor Ort.
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektroschrott hat dabei nicht nur Vorteile für den Verwertungskreislauf, sondern vermeidet zudem auch Sicherheitsrisiken. „In Elektrogeräten enthaltene Batterien können bei unsachgemäßer Entsorgung über den Restmüll Brände verursachen, die beim Transport und der Lagerung zu immer größeren Problemen führen“, sagt Hemsley.
Für alle weiteren Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung sowie für eine Beratung bei der Entsorgung von besonderen Stoffen wie etwa Photovoltaikmodulen oder Nachspeicheröfen steht die Abfallberatung der Stadt Hanau zur Verfügung. Diese kann unter Telefon 06181/295-566 sowie per E-Mail an his-abfallberatung@hanau.de erreicht werden.
Pressekontakt: Sebastian Mack, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
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