Amtsgericht Borken versendet Schreiben in einer Grundbuchsache an zahlreiche Oedinger Bürgerinnen und Bürger nördlich der Winterswyker Straße

08.08.2023 | Südlohn | Oeding

Bei Rückfragen können sich die Betroffenen direkt an das Amtsgericht Borklen, Heidener Straße 3 in 46325 Borken wenden.

In den vergangenen Tagen haben zahlreiche Oedinger Bürgerinnen und Bürger nördlich der Winterswyker Straße ein Schreiben des Amtsgerichtes Borken erhalten.
 
In diesem ca. 46 ha großen Bereich existiert seit 1921 zu Lasten einiger Grundstücke ein Wegerecht für alle übrigen Grundstücke. Im Laufe der Jahre sind durch Teilungen und Verkauf zahlreiche neue Grundstücke entstanden. Das Wegerecht ist hierbei immer auf den neuen Grundstücken eingetragen worden. Der ursprüngliche Weg existiert schon lange nicht mehr, so dass das Wegerecht gegenstandslos ist. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt durch die öffentlichen Gemeindestraßen.
 
Um das Wegerecht auf den belasteten Grundstücken löschen zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer in einem förmlichen Verfahren die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Dies ist mit dem Schreiben des Amtsgerichtes eingeleitet worden.
 
Bei Rückfragen können sich die betroffenen Bürger direkt an das Amtsgericht Borken, Heidener Straße 3 in 46325 Borken wenden.
 

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Deckblatt des Anschreibens vom Amtsgericht Borken


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