Meldungsdatum: 23.08.2023
Die Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Anträge können bereits vorab gestellt werden und die Übersendung erfolgt sodann ab dem 28. August per Post. Die Antragsfrist endet am Freitag, 6. Oktober 2023, 13 Uhr, wegen der Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlbüro aber, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen.
Einen entsprechendes Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Ebenfalls befindet sich dort einen QR-Code zur digitalen Antragsstellung.
Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss aber nicht abgewartet werden. Der Antrag kann auch vorher schriftlich (aber nicht telefonisch) im Wahlbüro oder per E-Mail gestellt werden. Bei einem Antrag müssen zwingend Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angeben werden.
Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau (www.hanau.de) mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können weiterhin im Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, ab Montag, 28. August 2023 persönlich beantragt und abgeholt werden. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Mittwoch von 8 bis 16:30 Uhr. Am 16., 23. und 30. September 2023 auch Samstag von 9 bis 12 Uhr.
Im Rathaus besteht zudem die Möglichkeit, direkt die Stimmen vor Ort abzugeben. Für Fragen steht das Team um das Wahlbüro gerne zur Verfügung (Tel. 06181-67660-2070 oder wahlbuero@hanau.de).
Pressekontakt: Ute Wolf, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
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