Meldungsdatum: 23.08.2023

Anmeldung der Schulneulinge für das nächste Schuljahr 2024/2025

Anmeldemöglichkeit startet am 18. September

Für über 650 Hertener Kinder wird es im Sommer 2024 ernst: Sie werden eingeschult. Die Anmeldungen für die Schulneulinge finden von Montag, 18., bis Freitag, 22. September 2023, statt. Die genauen Termine hat die Stadt Herten den Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder in einem Anschreiben bereits mitgeteilt.

Auch Informations-Abende für Eltern von Kinder, die kommenden Sommer eingeschult werden, finden statt. Die Stadtverwaltung bedauert, dass sich im entsprechenden Anschreiben Fehler eingeschlichen haben und verweist nun auf die korrekten Daten: An der Süder Grundschule findet der Eltern-Informations-Abend am Dienstag, 5. September 2023, um 19 Uhr in der Turnhalle am Hauptstandort In der Feige statt. Der Info-Abend der Martinischule findet ebenfalls am Dienstag, 5. September 2023, um 19 Uhr in der Aula der Martin-Luther-Schule in Westerholt statt.

Zur Anmeldung müssen die Geburtsurkunde des Kindes, das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Herten sowie der aktuelle Impfpass – zwecks Überprüfung des Masernschutzes – mitgeführt werden. Grundsätzlich sind die Kinder zur Anmeldung mitzubringen (Erfordernis nach §36 Abs.3 SchulG). Ausnahme von dem Grundsatz können an den Info-Abenden erfragt werden.

Eltern und Erziehungsberechtigte, die bisher keine Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, sollten sich telefonisch mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin abzustimmen. Auch Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, müssen zunächst bei der gewählten Grundschule angemeldet werden.

Auf Basis des Schulgesetzes NRW werden die Anmeldungen für Schulneulinge auch für das Schuljahr 2024/25 frühzeitig durchgeführt. Dies gibt den Schulen mehr Zeit, die Ausgangslage gründlich zu erfassen. Außerdem können die Eltern und Erziehungsberechtigten länger und intensiver beraten werden.

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren wurden, werden zum 1. August 2024 schulpflichtig. Auch Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, können schon zum Schuljahr 2024/25 eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern und Erziehungsberechtigten.

Für Rückfragen stehen die jeweiligen Schulsekretariate oder das Amt für schulische Bildung und Sport unter der Telefonnummer 02366 303-371 gerne zur Verfügung.

Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de


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