Meldungsdatum: 29.08.2023
1,50 Meter Seitenabstand beim Überholen von Fahrradfahrern. Seit mehr als drei Jahren ist das Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) –manche Autofahrer kennen die Vorschrift jedoch nicht. Im Rahmen des Radaktionstags der Polizei machte die Stadt daher mit einem gesprühten Motiv an der Haberstraße/Ecke Rathenaustraße auf den nötigen Abstand aufmerksam.
Christiane Jäger, Fachbereichsleiterin Mobilität und Klimaschutz erklärte, dass dieser Hinweis gerade in einem Straßenraum wichtig ist, der von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Ernst Klein, Erster Polizeihauptkommissar und Leiter der Verkehrsinspektion 1 wies drauf hin, dass der fließende Verkehr dann gut funktioniert, wenn alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen können, dass sich alle an die Regeln halten.
Gleich nachdem dieses Motiv aufgesprüht wurde, brachten Polizeihauptkommissarin Yvonne Habernickel und Polizeihauptkommissar Marcel de Sain auf dem Radweg der benachbarten Rathenaustraße das Motiv „Geisterradler“ auf. „Wer dieses Motiv lesen kann“, erläuterte Ernst Klein, „weiß, dass er oder sie mit seinem Rad auf der falschen Seite unterwegs ist.“
Pressekontakt: Heike Fritsch
Hinweis mit Sprühkreide: Christiane Jäger, Fachbereichsleiterin Mobilität und Klimaschutz, Sara Bonk, FB Mobilität und Klimaschutz und Conchita Laurenz, komm. stv. Fachbereichsleiterin Ordnung und Straßenverkehr (v.l.) machen mit diesem Piktogramm deutlich, wie viel Abstand beim Überholen von Radfahrern nötig ist.
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