Meldungsdatum: 25.09.2023
Vor rund einem Jahr, im Juni 2022, haben sich die Eigentümer*innen eines Gebäudes der Straße „Im Böckenbusch“ zwecks einer Beratung zum Haus- und Hofflächenprogramm der Stadt Herten an das Stadtteilbüro gewandt. Es handelte sich dabei um ein stattliches Steigerhaus. Das Haus liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung „Bergarbeitersiedlung nördlich der Zeche Westerholt“. Die Gebäude im westlichen Teil dieser Siedlung wurden in den Jahren 1909 bis 1923 errichtet und waren für die Handwerker und Beamten der Zeche reserviert.
Die Eigentümer*innen des Doppelhauses wollten den Fassadenanstrich gemeinsam angehen und konnten sich auch schnell auf einen Farbton einigen. Es musste hier auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Nach der Förderzusage im Februar 2023 wurden die Arbeiten im Frühjahr in Angriff genommen und waren Anfang Juni 2023 abgeschlossen. Es wurde gemäß der Gestaltungssatzung der Putz armiert und neu gestrichen. Das Meisterhaus trägt nun erheblich zur Verbesserung des Straßen- und Stadtraumes in der Siedlung bei.
Aber auch ohne die Vorgaben einer Gestaltungssatzung lassen sich gute Ergebnisse erzielen: Die Nachbarn eines Doppelhauses in der Robert-Koch-Straße in Westerholt haben ebenfalls gemeinsam einen Förderantrag gestellt. Das Gebäude aus den 1930er Jahren war bisher ohne Anstrich. Nach der Beratung durch die Quartiersarchitektin im September 2022 wurden die Anträge gemeinsam vorbereitet. Ab Zugang der Förderzusage haben die Eigentümer neun Monate Zeit zur Ausführung. So wurde im Sommer 2023 das Projekt in Angriff genommen. Nach rund vier Wochen waren die Arbeiten Mitte Juni beendet. Nun erstrahlt das Doppelhaus in neuem Glanz und wertet den Straßenzug erheblich auf.
Das Haus- und Hofflächenprogramm HWB
Die Förderung aus dem Haus- und Hofflächenprogramm steht allen Eigentümerinnen und Eigentümern im Stadterneuerungsgebiet Hassel.Westerholt.Bertlich offen. Dabei lohnt sich das gemeinsame Handeln bei Doppelhäusern besonders, da die Förderung mit bis zu 50 Prozent besonders hoch ausfällt (ansonsten max. 40 Prozent). Bereits jetzt möchten das Stadtteilbüro darauf hinweisen, dass diese attraktive Förderung nächstes Jahr ausläuft. Nach 10 Jahren Laufzeit ist das Stadterneuerungsprogramm 2024 beendet. Förderanträge können daher nur noch bis Mitte 2024 gestellt werden. Bei Interesse können sich Bürgerinnen und Bürger gerne ans Stadtteilbüro HWB wenden. Die Quartiersarchitekten stehen gerne beratend zur Seite.
Kontakt
Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich
Egonstraße 10, 45896 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 169-6922
E-Mail: stadtteilbuero@herten-gelsenkirchen.de
Mehr Informationen zur Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich erhalten Interessierte unter www.stadterneuerung-hwb.de oder unter www.herten.de/wirtschaft/stadtumbau/hasselwesterholtbertlich.
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
Mithilfe des Haus- und Hofflächenprogramms der Stadt Herten konnte die Fassade eines Hauses in Westerholt saniert werden.
Die Förderung aus dem Haus- und Hofflächenprogramm steht allen Eigentümerinnen und Eigentümern im Stadterneuerungsgebiet Hassel.Westerholt.Bertlich offen.
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