Meldungsdatum: 29.09.2023
Die Entsorgung von Abfällen auf Friedhöfen, die nicht bei der Pflege und Unterhaltung einer Grabstelle anfallen, ist nach der gültigen Friedhofssatzung untersagt. Von der Missachtung der Würde des Friedhofs einmal abgesehen, hat die illegale Entsorgung auch finanzielle Folgen. Eine falsche Abfallentsorgung auf den Friedhöfen führt zu erhöhten Entsorgungskosten und Mehrarbeit für die Friedhofsmitarbeiterinnen und Friedhofsmitarbeiter.
Grünabfalle können kostenlos am kommunalen Wertstoffhoff am Schützenweg abgegeben werden.
Die Stadt Stadtlohn appelliert aus diesem Grund an alle Bürgerinnen und Bürgerinnen, auf eine sachgemäße Entsorgung ihres Grünabfalls zu achten und das Rathaus oder die Mitarbeitenden des Friedhofs zu informieren, falls sie auf eine nicht korrekte Entsorgung aufmerksam werden.
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
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