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Südumgehung grundsätzlich förderfähig

Borken - 19. Oktober 2000. Grundsätzlich förderfähig ist nach den gesetzlichen Bestimmungen die geplante Südumgehung in Borken, signalisierten Verkehrsministerium und Westfälisches Landesstraßenbauamt.

Über den Zeitpunkt und die Höhe einer Förderung könne erst dann entschieden werden, wenn Planungsrecht und ein Antrag mit konkreter Planung vorliege. Dieses teilte Technischer Beigeordneter Norbert Höving gestern dem Rat mit.


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- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

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Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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