Meldungsdatum: 16.11.2023
Mit der Abschaffung der Kinderreisepässe wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Stadtverwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger für ihre Kinder nun Reisepässe und Personalausweise mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragen. Allerdings kann sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall ist vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Die Antragsdauer beträgt für Personalausweise rund drei und für Reisepässe rund sechs Wochen. Weitere Infos zu den notwendigen Dokumenten für Auslandsreisen sind unter www.auswaertiges-amt.de zu finden.
Beantragung des Reisepasses und Personalausweises im Bürgerbüro
Personalausweise und Reisepässe können Stadtlohner Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit im Bürgerbüro der Stadt Stadtlohn beantragen. Mitzubringen sind ein aktuelles biometrisches Passfoto, alternativ kann das Foto im Bürgerbüro erstellt werden. Wenn das Kind bisher keinen Ausweis hatte, muss die Geburtsurkunde mitgebracht werden. Der Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Eine bei der Antragstellung nicht anwesende sorgeberechtigte Person kann auch eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben.
Für Rückfragen steht das Bürgerbüro unter der 02563 8787 zur Verfügung.
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