Meldungsdatum: 15.01.2024

Sport: Schonung der Rasensportplätze bis 21. Januar verlängert

Witterungsbedingt weiterhin kein Trainings- oder Spielbetrieb auf Rasen möglich

Die Schonung und damit Sperrung aller Rasensportplätze im Bocholter Stadtgebiet wird bis zum 21. Januar 2024 verlängert. Auf den Sportplätzen darf weiterhin weder trainiert noch gespielt werden.

Aufgrund der Platzzustände und der schlechten Wetterprognose ist die Verlängerung der Sperrungen laut städtischer Sportverwaltung erforderlich, damit eine Beschädigung der Grasnarben verhindert werden kann, bevor der regelmäßige Spielbetrieb wieder beginnt.

Zur Unterstützung der Regionalligamannschaft des 1. FC Bocholt wird dem Verein - soweit auf Grundlage der Witterung und des Platzzustandes vertretbar - stadtseitig der aktuell und künftig nicht mehr in regelmäßiger Nutzung befindliche Rasenplatz "Am Kaisergarten" (ehem. SC 26 Bocholt) für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt. 

Kunstrasen- und Tennenplätze sind von der Sperrung nicht betroffen.

Pressekontakt: Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport, Geschäftsbereich Jugendförderung, Sport und Planung, Jonas Bühs, Telefon +49 2871 953-2393, E-mail: jonas.buehs@bocholt.de


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Die städtischen Rasenplätze sind wetterbedingt gesperrt

Stadt Bocholt
Die städtischen Rasenplätze sind wetterbedingt gesperrt

Die städtischen Rasenplätze sind wetterbedingt gesperrt, teilt die Stadt Bocholt mit.