Meldungsdatum: 19.02.2024

Leverkusen leiser machen: Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 4. Runde des Lärmaktionsplans

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der Runde 4 startet. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in einem Turnus von fünf Jahren, Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

 

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung beinhaltet. Hierzu zählen die Verlagerung bzw. Minderung des Verkehrsaufkommens, die Erneuerung des Fahrbahnbelags oder das Aufbringen von lärmarmen Fahrbahndecken, die Straßenraumgestaltung an Knotenpunkten (Kreisverkehre) sowie die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

 

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Leverkusen bietet daher die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung an.

 

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die erste Phase ist die vorliegende Lärmkartierung für die Stadt Leverkusen.

 

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen, indem diese z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen.

 

Die Lärmkarten sind über das Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de abrufbar. Im Zeitraum vom 20. Februar 2024 bis zum 19. März 2024 kann eine Beteiligung über die Plattform www.beteiligung.nrw.de oder über Kontaktaufnahme zum Fachbereich Umwelt per E-Mail an 32@stadt.leverkusen.de bzw. telefonisch unter 0214 406 3248 erfolgen.

 

Darüber hinaus werden die Informationen über die städtische Internetseite (www.leverkusen.de) abrufbar sein.

 

Alle bis zum 19. März 2024 eingegangenen Vorschläge werden von der Verwaltung geprüft.

Pressekontakt: Julia Trick