Nr. 60 Kreis Steinfurt, 08. März 2024

Neue gemeinsame Anlaufstelle der Eingliederungshilfe im Kreis Steinfurt

Vereinfachter Zugang zu Unterstützung für junge Menschen mit Behinderung

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt stellt seine Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung auf neue Füße: Seit dem 1. März 2024 gibt es eine gemeinsame Anlaufstelle des Jugendamtes und des Amtes für Soziales und Pflege. Die niederschwellige Kontaktstelle soll es Kindern und Jugendlichen, die von einer Behinderung bedroht oder bereits betroffen sind, sowie deren Eltern erleichtern, bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. Ziel der Eingliederungshilfe ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

„Die Zugangswege zu Angeboten der Eingliederungshilfe im Kreis Steinfurt sind unübersichtlich und kompliziert“, weiß Mike Hüsing, Leiter des Kreisjugendamtes. Bereits die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Kreisverwaltung erschweren die Kontaktaufnahme und die Antragstellung auf Leistungen. „Deshalb ist eine gemeinsame Anlaufstelle so wichtig. Sie bietet sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises Steinfurt mehr Übersichtlichkeit, Klarheit und Struktur“, betont Roswitha Reckels, Leiterin des Amtes für Soziales und Pflege.

Grundsätzlich sollen Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab dem Jahr 2028 aus einer Zuständigkeit gewährt werden. Das sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz so vor. Als Leitgedanke gilt die Inklusion, also die grundsätzliche Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung. Die konkrete Ausgestaltung fehlt bisher, dennoch möchte der Kreis Steinfurt diesen Ansatz möglichst zeitnah umsetzen. „Die Verwaltung realisiert schon jetzt eine Vereinfachung im Kreisjugendamtsbezirk“, sagt Mike Hüsing. Die pädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes sowie des Amtes für Soziales und Pflege des Kreises Steinfurt wurden deshalb räumlich zusammengeführt.

Im Fokus stehen die Beratung, die Feststellung von Unterstützungsbedarfen und die Hilfebewilligung. „Hier greifen nun sowohl räumliche als auch personelle Ressourcen ineinander“, betont Roswitha Reckels. Bürgerinnen und Bürger können persönlich vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg Kontakt aufnehmen. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen mit den Beteiligten die vorhandenen Unterlagen und geben umgehend eine Rückmeldung zur Vollständigkeit und zu Zuständigkeiten“, beschreibt Mike Hüsing den Prozess. Gleichzeitig biete das veränderte System mehr Möglichkeiten, auch präventiv vorzugehen und andere Institutionen wie zum Beispiel Schulen über die Möglichkeiten und Grenzen der Leistungen zur Teilhabe zu informieren.

Darüber hinaus wird die seit dem 1. September 2023 besetzte Stelle der Verfahrenslotsin des Kreises Steinfurt eng in den Prozess eingebunden: Verfahrenslotsen sind auf die Bedarfslage von Kindern und Jugendlichen mit (drohenden) Behinderungen spezialisiert. Neben ihrer Aufgabe der Beratung von Familien wird sie auch den Träger der Jugendhilfe auf dem Weg zu einer umfassenden Lösung unterstützen.

Die neue gemeinsame Anlaufstelle ist unter Telefon 02551/69 23 90 sowie per E-Mail an eingliederungshilfe@kreis-steinfurt.de zu erreichen.


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Gemeinsame Anlaufstelle Eingliederungshilfe

©  Dorothea Böing/Kreis Steinfurt
Gemeinsame Anlaufstelle Eingliederungshilfe

Freuen sich über das verbesserte Angebot der Eingliederungshilfe im Kreis Steinfurt: (v.l.) Roswitha Reckels (Leiterin des Amtes für Soziales und Pflege), Tim Beckmann und Christian Steinfeld (beide Koordinatoren der gemeinsamen Anlaufstelle), Kreisjugendamtsleiter Mike Hüsing und Verfahrenslotsin Silvia Weddeling.