Meldungsdatum: 26.03.2024
Die in der Biotopkartierung gewonnenen Daten werden in eine elektronische Datenbank mit dem Namen „Biotopkataster“ eingepflegt. Dieses Kataster dient als Service unter anderem für die fünf Bezirksregierungen und die 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Mit Hilfe des Biotopkatasters können Behörden erkennen, wo in ihrem Bereich geschützte Biotope liegen und wo nicht. Das Ziel des Katasters ist Planungssicherheit für Vorhaben aller Art sicherzustellen, die auf freien Flächen umgesetzt werden sollen. Deswegen müssen die Daten auch aktuell sein. Die Durchführung der Biotopkartierung ist nach § 5 des Landesnaturschutzgesetzes NRW eine gesetzliche Aufgabe.
Im Kreis Unna wird die Biotopkartierung durch die Mitarbeitenden des LANUV durchgeführt. Die Experten können sich entsprechend ausweisen und dürfen nach § 73 des Landesnaturschutzgesetzes in den ausgewählten Bereichen NRWs Grundstücke für diese Arbeit betreten.
Die Arbeiten werden bis Ende Oktober abgeschlossen sein.
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