Meldungsdatum: 26.03.2024

Stadt Herten fördert auch 2024 wieder Dach- und Fassadenbegrünung

Antragsstellung ab sofort möglich

Auch 2024 wird die Begrünung von Dächern und Fassaden wieder von der Stadt Herten gefördert. In den vergangenen Jahren ist es zu einer Zunahme von Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden, und Starkregenereignissen gekommen. Daher schließt die Stadtverwaltung Herten an die bereits 2023 gelaufene Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung an und setzt bis zum 15. Mai 2024 einen Anreiz, die grüne Transformation im Stadtgebiet voranzutreiben und die Vorteile der Gebäudebegrünung zu nutzen.

Die Förderung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die ihre Dächer und Fassaden begrünen möchten. So sollen möglichst viele Akteurinnen und Akteure ermutigt werden, aktiv zum Umweltschutz und zur Lebensqualität in Herten beizutragen. „Die Stadt Herten schafft so ein ergänzendes Angebot für alle Eigentümerinnen sowie Eigentümer und Dächer, die aufgrund der Fördervoraussetzungen nicht am Förderprogramm ‚10.000 grüne Dächer‘ der Emschergenossenschaft teilnehmen können und schließt so die Förderlücke im Stadtgebiet. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Klimaresilienz und die ökologische Entwicklung unserer Stadt“, so Stadtbaurätin Janine Feldmann.

Dach- und Fassadenbegrünungen stellen eine mögliche Lösung dar, um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken und unsere Stadt grüner, lebenswerter und nachhaltiger zu gestalten. Sie bieten zahlreiche ökologische und auch ökonomische Vorteile:

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Dach- und Fassadenbegrünung auf Privat- und Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet von Herten. Die Förderhöhe für Dachbegrünungen beträgt 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche, wobei die maximale Förderung auf 10.000 Euro begrenzt ist. Für Fassadenbegrünungen werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer boden- bzw. wandgebundenen Fassadenbegrünung mit oder ohne Rankhilfe gefördert, jedoch ebenso maximal 10.000 Euro.

Bei der Ausführung durch eine Fachfirma werden neben den Materialkosten auch Handwerksleistungen gefördert, während bei Eigenleistung nur die Materialkosten förderfähig sind. Dies soll Anreize für fachgerechte Umsetzungen schaffen und dennoch Raum für Eigeninitiative lassen.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch zur Miete wohnende Personen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers.

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Herten chronologisch bearbeitet, es gilt das „Windhundprinzip“.

Alle Informationen zu der Förderrichtlinie und dem Antrag sowie Kontaktdaten finden Interessierte unter www.herten.de/foerderprogrammdach-undfassadenbegruenung.html.

Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de


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