Gemeinde Südlohn fördert für die Anschaffung von Spezialrädern für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf

11.04.2024 | Südlohn | Oeding

Für die Förderung ist ein Antrag erforderlich. Anträge können erst ab 22. April 2024 mit einem entsprechenden Antragsformular gestellt werden.

Die Gemeinde Südlohn unterstützt Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde hat am 10.04.2024 das "Förderprogramm für Fahrräder für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf der Gemeinde Südlohn“ beschlossen.
 
Ziel der Förderung:
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind oftmals von der Teilhabe am Radverkehr ausgeschlossen. Die deutlich teureren individuellen Spezialräder für Menschen mit Handicap erschweren die Beschaffung für betroffene Familien. Mit einer Förderung der Gemeinde Südlohn in Form eines Zuschusses wird eine solche Anschaffung unterstützt, um auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ggf. dauerhaft auf den Einsatz eines Kfz zu verzichten und typisch münsterländisch auf der Fietse mobil zu sein.
 
Fördervolumen:
Entsprechend dem o.g. Beschluss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 7.500 EUR im Haushalt 2024 berücksichtigt.
 
Förderprogramm:
Das "Förderprogramm für Fahrräder für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf der Gemeinde Südlohn“ beinhaltet die festgelegten Regelungen zur Förderung. Es gelten u.a. folgende Förderbedingungen:
 
1. Bezuschusst wird die Anschaffung nachfolgender Fahrräder (mit/ohne E-Unterstützung) für Menschen mit Handicap/ Assistenzbedarf:
  • Dreirad für Person mit Handicap/Assistenzbedarf
  • Spezialrad oder Sonderanfertigung für die Beförderung einer zusätzlichen Person mit/ohne Rollstuhl
  • Handbike für Person mit Handicap/Assistenzbedarf
Gefördert werden neue und gebrauchte Spezialfahrräder. Bereits gekaufte Räder werden nicht gefördert.
 
2. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % des Kaufpreises, maximal jedoch 2.500,- EUR
 
Antrag auf Förderung:
Markus Lask, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung weist darauf hin, dass für die Förderung ein Antrag erforderlich ist. "Wichtig dabei ist, dass Anträge erst ab dem 22. April 2024 mit dem zur Verfügung gestellten Antragsformular gestellt werden können", so Lask.
 
Der Antrag und das ausführliche „Förderprogramm für Fahrräder für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf der Gemeinde Südlohn“ kann auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter heruntergeladen werden.
 
Hier der direkte Link:

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Gemeinde Südlohn fördert für die Anschaffung von Spezialrädern für Menschen mit Handicap oder Assistenzbedarf


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