Meldungsdatum: 16.04.2024
Auch die Polizei ist über die Situation informiert und wird erkanntes Fehlverhalten entsprechend sanktionieren. Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot können mit einem Verwarngeld von bis zu 50 Euro geahndet werden. Die Stadt Stadtlohn sowie die Polizei appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten, um die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten und die Lärmbelästigung zu minimieren.
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