Meldungsdatum: 16.04.2024
Bereits ab 9 Uhr besteht die Möglichkeit, die Fundsachen im Foyer zu besichtigen. Es handelt sich um eine Vielzahl von Gegenständen, die von den Verlierern weder abgeholt noch von den Findern beansprucht wurden.
Die Fundsachen werden ab 9.30 Uhr meistbietend vor dem Rathaus versteigert. Gestartet wird bei einem Euro. Personen, die noch Rechte an den Versteigerungsgegenständen geltend machen möchten, werden gebeten, diese bis zum 19. April 2024, 17 Uhr, bei der Stadt Stadtlohn anzumelden.
Es ist außerdem zu beachten, dass die Fundsachen in dem Zustand versteigert werden, in dem sie sich befinden. Für offene oder versteckte Mängel wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Besonders bei Fundsachen, die ein Speichermedium wie Smartphones beispielsweise enthalten, sind die Kosten einer eventuellen Datenlöschung von den Ersteigerinnen und Ersteigern zu übernehmen. Kann eine Datenlöschung nicht durchgeführt werden, wird die Versteigerung wieder rückgängig gemacht.
Zu den zu versteigernden Gegenständen gehören unter anderem Jacken, Smartphones, Taschen, Spielzeug, Schmuck, eine Gartenstatue, Fahrradhelme sowie Kinderwagen.
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