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Lippstadt, Meldung vom 19.04.2024
Öffentliche Beteiligung am 4. Lärmaktionsplan
Lippstädter können online ihre Meinung einbringen

Lippstadt. Für die vierte Runde der Lärmkartierung zum Lärmaktionsplan der Stadt Lippstadt können Bürgerinnen und Bürger vom 22.04. bis 06.05.2024 die Ergebnisse der Lärmkartierung im Internet einsehen und kommentieren. Die eingehenden Anmerkungen der Lippstädter Bürgerinnen und Bürger werden im finalen Bericht zum Lärmaktionsplan berücksichtigt. Der Bericht wird am 06.06.2024 im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt und anschließend bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht.

 

Grundsätzlich gilt, dass Städte und Gemeinden, die auf Hauptverkehrsstraßen eine Belastung von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr haben, dazu verpflichtet sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In Lippstadt weisen die

B 55, die L 822 (Beckumer Straße / Dr.-Wilhelm-Röpke-Straße / Lipperoder Straße / Lippestraße), die L 748 (Stirper Straße), die L 536 (Bökenförder und Rüthener Straße) und die L 636 (Overhagener Straße) in Abschnitten diese Verkehrsbelastungen auf.

 

„Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Verordnung über die Lärmkartierung. Ziel ist es hierbei, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, indem ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung festgelegt wird“, erklärt Verkehrsplaner Michael Tröger von der Stadt Lippstadt. Als Umgebungslärm sind dabei alle belästigenden oder gesundheitsschädlichen Geräusche definiert, die von Menschen verursacht werden, wie zum Beispiel Straßenverkehr, Flugverkehr oder auch Eisenbahnverkehr.

 

„Zu beachten ist hierbei, dass die gesetzlichen Regelungen zur Umgebungslärmminderung zwar ein formales Planverfahren, aber keine neue Rechtsgrundlage für verbindliche Lärmminderungsmaßnahmen schaffen. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen entsteht dadurch nicht“, betont Michael Tröger. Außerdem geht es bei der Lärmaktionsplanung nicht um Lärmschutz für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur um die Betrachtung der hier aufgeführten Bundesstraße und Landesstraßen und hier wiederum auch nur um die Abschnitte, in denen die definierte Verkehrsbelastung vorliegt. „Straßen mit geringerer Belastung wie zum Beispiel die Overhagener Ortsdurchfahrt wurden nicht lärmkartiert und sind von daher nicht Gegenstand dieses Lärmaktionsplans“, so Tröger.

 

Lippstädterinnen und Lippstädter können vom 22.04. bis 06.05.2024 die Ergebnisse der Lärmkartierung im Internet unter folgender Adresse eingesehen und kommentieren: https://www.lippstadt.info/bauleitplanung/beteiligung/. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist Michael Tröger im Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz (michael.troeger@lippstadt.de oder 02941/980-441).



Pressekontakt: Frau Köller, Pressestelle, pressestelle@lippstadt.de,Tel: 02941/980-313
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