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Leverkusen, 15. Januar 1999

Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung

Die wichtigsten Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung hat das Frauenbüro auf einem Einleger zur schon traditionellen Broschüre dargestellt. Die neuen Regelungen sind seit Jahresanfang Kraft und gelten voraussichtlich bis zu einer grundsätzlichen Neugestaltung, die am 1. April in Kraft treten soll. Das aktuelle Infoblatt und die gesamte Broschüre sind im Frauenbüro und an den städtischen Informationsstellen erhältlich

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