Meldungsdatum: 28.05.2024
Welches Wahllokal für die Wahlberechtigten vorgesehen ist, kann der jeweiligen Wahlbenachrichtigungskarte entnommen werden:
Insgesamt hat sich die Anzahl der Wahllokale im Vergleich zu den Vorjahren reduziert. Dies liegt an der erhöhten Teilnahme an der Briefwahl. Die Stadt Stadtlohn möchte die Wahlberechtigten daher bitten, die Angaben auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten.
Für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler gibt es spezielle Hilfsmittel. Auskünfte hierzu erteilt der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter der Telefonnummer 0231 5575900.
Für alle Personen, die am Wahltag verhindert sind oder ihr Wahllokal nicht aufsuchen können oder möchten, ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben. Seit dem 29. April 2024 besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über die Internetseite www.stadtlohn.de/wahlschein oder im Briefwahllokal im Haus Hakenfort zu beantragen. Die notwendigen Unterlagen können entweder gegen Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarte persönlich im Briefwahllokal im Haus Hakenfort direkt abgeholt oder schriftlich beantragt werden. Dort ist auch eine persönliche Stimmabgabe möglich. Das Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte gedruckt.
Das Briefwahllokal ist noch bis zum 6. Juni 2024 während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zugänglich. Am 7. Juni 2024 hat das Briefwahllokal zudem bis 18 Uhr geöffnet.
Alle Informationen zur Wahl, zur Beantragung von Briefwahlunterlagen oder zur Barrierefreiheit können unter 02563 87111 oder per E-Mail unter wahlen@stadtlohn.de erfragt werden.
Das Briefwahllokal im Haus Hakenfort ist noch bis zum 6. Juni 2024 während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zugänglich. Am 7. Juni 2024 hat das Briefwahllokal zudem bis 18 Uhr geöffnet.
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