Meldungsdatum: 25.09.2024

Vollsperrung an der Grabenstraße: Radverkehr auf der Mühlenbrücke nicht zugelassen

Die Vollsperrung der Brücke am Pfeifenofen, die bis voraussichtlich Mai 2025 besteht, hat auch Folgen für den Radverkehr in Stadtlohn. Darauf weisen die Stadt Stadtlohn und Straßen NRW ausdrücklich hin.

Der Radverkehr kann nicht wie der PKW-Verkehr die sanierte Mühlenbrücke nutzen. Für Fahrradfahrer sind, um eine sichere Verkehrsführung zu gewährleisten, Radwegumleitungen ausgeschildert. Die östliche Umleitung führt von der Ampelkreuzung bei VW Knubel über die erst kürzlich teilweise freigegebene Engelbert-Sundermann-Straße, ehem. Uferstraße.

Wer als Radfahrer dennoch die Mühlenbrücke nutzen möchte, muss aus Sicherheitsgründen und um Unfälle zu vermeiden vom Rad absteigen und es über die Brücke schieben. Das gilt für die Radfahrer aus beiden Fahrrichtungen.

Um dies deutlich zu machen, wurden explizit zu den bereits vorhandenen Verkehrszeichen, die auf einen gekennzeichneten Gehweg hinweisen, Schilder angebracht, die die Schiebepflicht für Radfahrer anzeigen.


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Vollsperrung an der Grabenstraße

©  Stadt Stadtlohn
Vollsperrung an der Grabenstraße