Meldungsdatum: 14.10.2024
Gefördert wird jede Umgestaltung bis zur Höhe der angefallenen Kosten, maximal jedoch mit 500 Euro. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Herten chronologisch bearbeitet. Anträge können unter folgendem Link gestellt werden: www.herten.de/foerderprogramm-entsiegelung-schottergaerten.
Gefördert wird die Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung von Schottergärten und/oder versiegelten Flächen auf Privat- und Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet von Herten, die von öffentlichen Straßen und Wegen aus einsehbar sind.
Als Schottervorgärten sind Flächen von Wohn- und Geschäftshäusern zu verstehen, die zu über ca. 80 Prozent mit Schotter und/oder Kies bedeckt oder anderweitig versiegelt sind. Über die Einstufung als Schottergarten entscheidet das Stadtentwicklungsamt der Stadt Herten auf der Grundlage von Fotos und Skizzen oder durch einen Vor-Ort-Termin. Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche beträgt zehn Quadratmeter.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch Mieterinnen und Mieter mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Hintergrund
Insbesondere in stark versiegelten Bereichen können naturnahe Gärten das Mikroklima verbessern, der Entstehung von Hitzeinseln entgegenwirken, die Lebensbedingungen für Flora und Fauna verbessern und die natürliche Bodenfunktion wiederherstellen. Positive Auswirkungen gibt es auch für den Wasserhaushalt: Unter anderem wird durch Verdunstung und Versickerung von Regenwasser der Kanal entlastet, die Hochwassergefahr gemindert und so die Grundwasserneubildung gefördert.
Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de
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