Meldungsdatum: 13.11.2024

Stadtlohn eröffnet erste „unechte“ Fahrradstraße auf der Engelbert-Sundermann-Straße

Die Stadt Stadtlohn eröffnet die erste „unechte“ Fahrradstraße auf der Engelbert-Sundermann-Straße (ehemals Uferstraße). Von der Einmündung zur Straße am Losbergpark bis zur Brücke am Losbergbad ist dieser Abschnitt als Fahrradstraße mit einer besonderen Regelung ausgewiesen: Er kann sowohl von Radfahrenden als auch von berechtigten Kfz-Verkehrsteilnehmern genutzt werden.

Regelungen der „unechten“ Fahrradstraße

Die Fahrradstraße gewährt Radfahrern auf der Engelbert-Sundermann-Straße mehr Sicherheit und Raum, während Pkw hier ebenfalls verkehren dürfen. Pkw müssen jedoch die für Fahrradstraßen geltenden Regeln beachten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Wo Pkw und Motorräder zulässig sind, wie im Abschnitt der unechten Fahrradstraße, dürfen diese den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Das bedeutet, dass Autofahrer respektvoll und mit genügend Abstand (1,50 Meter) fahren sollten, auch wenn Radfahrende nebeneinander unterwegs sind – was hier ausdrücklich erlaubt ist.

Langsam fahrende Radler sollen jedoch, wo möglich, schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen ermöglichen.

In der Fahrradstraße gilt grundsätzlich „rechts vor links“, sofern keine anderen Vorfahrtsregelungen durch Verkehrszeichen bestehen. Der Radverkehr hat durchgehend Vorrang.

Freigabe der „echten“ Fahrradstraße zu einem späteren Zeitpunkt

Die offizielle Freigabe für den Abschnitt zwischen der Mühlenbrücke und der Einmündung zur Straße am Losbergpark – die „echte“ Fahrradstraße - erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Gemeinsam für ein sicheres und rücksichtvolles Miteinander

Die Stadt Stadtlohn freut sich, durch die erste Fahrradstraße ein Zeichen für umweltfreundliche Mobilität zu setzen und hofft auf gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.

 


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Erste "unechte" Fahrradstraße in Stadtlohn

©  Stadt Stadtlohn
Erste