Meldungsdatum: 13.11.2024
Regelungen der „unechten“ Fahrradstraße
Die Fahrradstraße gewährt Radfahrern auf der Engelbert-Sundermann-Straße mehr Sicherheit und Raum, während Pkw hier ebenfalls verkehren dürfen. Pkw müssen jedoch die für Fahrradstraßen geltenden Regeln beachten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Wo Pkw und Motorräder zulässig sind, wie im Abschnitt der unechten Fahrradstraße, dürfen diese den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Das bedeutet, dass Autofahrer respektvoll und mit genügend Abstand (1,50 Meter) fahren sollten, auch wenn Radfahrende nebeneinander unterwegs sind – was hier ausdrücklich erlaubt ist.
Langsam fahrende Radler sollen jedoch, wo möglich, schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen ermöglichen.
In der Fahrradstraße gilt grundsätzlich „rechts vor links“, sofern keine anderen Vorfahrtsregelungen durch Verkehrszeichen bestehen. Der Radverkehr hat durchgehend Vorrang.
Freigabe der „echten“ Fahrradstraße zu einem späteren Zeitpunkt
Die offizielle Freigabe für den Abschnitt zwischen der Mühlenbrücke und der Einmündung zur Straße am Losbergpark – die „echte“ Fahrradstraße - erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Gemeinsam für ein sicheres und rücksichtvolles Miteinander
Die Stadt Stadtlohn freut sich, durch die erste Fahrradstraße ein Zeichen für umweltfreundliche Mobilität zu setzen und hofft auf gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
Markt 3 - 48703 Stadtlohn
E-Mail: pressestelle@stadtlohn.de
Telefon: +49 02563-87130
Internet: www.stadtlohn.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Stadtlohn" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.