Da eine Umstellung auf "Ultraschall-Funkwasserzähler" im Hauswasserzählerbereich im gesamten Stadtgebiet weitestgehend abgeschlossen ist, werden keine Zählerablesekarten mehr zugeschickt. Eine Fernablesung ist dadurch möglich geworden.
Um weiterhin die „Abzugsmengen“ bei Schmutzwasser ermitteln zu können, benötigen die Stadtwerke Sundern den Stand des geeichten Garten- bzw. Stallwasserzählers.
Im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. November erfolgt eine manuelle Eingabe von Zählerständen im Abrechnungssystem. Die Stadtwerke Sundern bitten um Übermittlung des Abzugszählers in diesem Zeitfenster schriftlich oder elektronisch per E-Mail unter zaehlerstand@sw-sundern.de.
Das entsprechende Formular ist online unter https://www.sw-sundern.de/fileadmin/user_upload/Stadtwerke/Dokumente/Formulare/Formular__Zaehlerstand_Mitteilen.pdf zu finden. Eine telefonische Annahme ist nicht möglich. Bitte beachten: Eine Erinnerung durch die Stadtwerke erfolgt nicht mehr.
Nach Eintritt der Rechtskraft des Gebührenbescheides kann eine Berücksichtigung von Abzugsmengen nur noch erfolgen, wenn die Kosten des Mehraufwandes für die manuelle Neuausstellung des Gebührenbescheides von den Bürgerinnen und Bürgern selbst erstattet werden. Die Erhebung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sundern vom 01.10.2015 in der zurzeit gültigen Fassung. Bei Zisternenzählern werden die Schmutzwassermengen geschätzt.
Mit der Übermittlung der Zählerstände wird gleichzeitig auch der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzerklärung zugestimmt.
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