Meldungsdatum: 02.12.2024
Parteien, Wählergruppen, sonstige politische Vereinigungen sowie Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten, die nicht als etabliert gelten, müssen Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen sammeln, wenn sie in Deutschland bei Wahlen kandidieren möchten.
Das Wahlrecht der unterschreibenden Personen muss von der zuständigen Behörde bescheinigt werden. Dementsprechend ist die Stadt Haltern am See für die Prüfung aller Unterstützungsunterschriften von Personen zuständig, die in der Seestadt ihre Hauptwohnung oder ihren ständigen Aufenthalt haben, und nimmt diese ab sofort entgegen.
Zur Einreichung der Unterschriften können vom 02. Dezember 2024 bis zum 07. Januar 2025 Termine telefonisch vereinbart oder über das Terminportal gebucht werden: www.haltern.de/termineuu. Die Einreichung per Post ist ebenfalls möglich - es sollten jedoch mögliche, verlängerte Rücksendezeiten aufgrund der Feiertage beachtet werden. Details zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes während der Weihnachtsferien und alle Kontaktdaten gibt es unter www.haltern.de/unterstuetzungsunterschriften.
Stadt Haltern am See
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