Meldungsdatum: 06.12.2024
Ab dem kommenden Jahr werden die Gebühren für verschiedene ordnungsbehördliche Genehmigungen angepasst. Das teilt das Ordnungsamt der Stadt Iserlohn mit. Im Einzelnen betroffen sind:
Das Land NRW hat in diesen Fällen einen Gebührenrahmen vorgegeben, in dem die Kommunen ihre Gebühren selbst festlegen können. Diese werden nach dem bestehenden Verwaltungsaufwand bemessen. Das Iserlohner Ordnungsamt hat die vorgenannten Gebühren seit einigen Jahren nicht verändert und eine Erhöhung der Gebühr war daher notwendig.
STADT ISERLOHN
Pressestelle
Schillerplatz 7 - 58636 Iserlohn
Tel. 02371 / 217-1250
Fax 02371 / 217-2992
pressestelle@iserlohn.de
https://www.iserlohn.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.