Nr. 457 Kreis Steinfurt, 05. Dezember 2024

Kreisverwaltung Steinfurt informiert über Schließzeiten rund um den Jahreswechsel

Kreis Steinfurt. Die Kreisverwaltung Steinfurt bleibt ab Montag, 23. Dezember 2024, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar 2025, geschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Nebenstellen des Kreises sowie für die Kfz-Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine und Tecklenburg. Von der Schließung ausgenommen ist die Kreisleitstelle, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzt ist.

 

Einzelne Fachbereiche, in denen telefonische Rufbereitschaften für Notfälle bestehen, sind in diesem Zeitraum selbstverständlich auch weiterhin unter den bekannten Telefonnummern erreichbar. Dadurch ist sichergestellt, dass beispielsweise in außergewöhnlichen Situationen schnell reagiert werden kann.

 

Das Jugendamt des Kreises Steinfurt ist am 23., 27. und 30. Dezember für dringende Fälle jeweils zwischen 8 und 16.30 Uhr unter der Rufnummer 02551/69-2305 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten ist die Erreichbarkeit des Krisendienstes über die Jugendschutzstelle der Ev. Jugendhilfe Münsterland unter der Rufnummer 05459/98360 sichergestellt.

 

Aufgrund der laufenden Planungen zur vorgezogenen Bundestagswahl ist das Büro der Kreiswahlleitung während der Schließzeiten des Kreishauses am 23., 27. und 30. Dezember jeweils in der Zeit von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 02551/69-1021 zu erreichen. Auch persönliche Vorsprachen sind in diesem Zeitraum möglich, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der genannten Rufnummer. Am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) ist das Kreiswahlleitungsbüro in der Zeit von 9 bis 12 Uhr unter dieser Rufnummer telefonisch erreichbar.

 

Das DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst ist vom 23. bis 25. Dezember sowie am 30. und 31. Dezember geschlossen. Am 26. und 29. Dezember ist es jeweils zwischen 11 und 18 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Am 27. und 28. Dezember und am 1. Januar öffnet es zwischen 14 und 18 Uhr.

 

Die Kfz-Zulassungsstelle ist während der Schließtage über die internetbasierte Online-Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erreichbar. Durch einen sichergestellten Notbetrieb werden eingehende Online-Anträge bearbeitet. Gleiches gilt für unaufschiebbare Notfälle, die per E-Mail an das Postfach kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de zu richten sind.

 

Zahlreiche weitere Online-Dienste der Kreisverwaltung sind auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/onlinedienste ersichtlich. Dort können Anträge auch in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr online gestellt werden.

 

Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, ist die Kreisverwaltung Steinfurt mit all ihren Nebenstellen wieder wie gewohnt geöffnet.