Meldungsdatum: 11.12.2024
Der späteste Abgabetermin für Meldungen ist der 31. Dezember 2024. Danach eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Vorschlagsberechtigt sind alle Halterner Schulen, der Stadtsportverband und die Sportvereine. Folgende Informationen müssen die Meldungen enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Sportart und erbrachte Leistungen oder Titel, Ehrenzeichen. Weiterhin ist der Nachweis (offizielle Ergebnisliste, Urkunde, Tabelle) der erbrachten Leistungen erforderlich.
Die Unterlagen sind bei der Stadt Haltern am See, Fachbereich Schule und Sport (Hd. Frau Wieland, Rochfordstr. 1, 45721 Haltern am See) oder per Mail an christiane.wieland@haltern.de einzureichen.
Für die Auszeichnung finden die Sportförderungsrichtlinien (Abschnitt II der Sportförderrichtlinien) Anwendung. Eine Ausfertigung kann bei Bedarf beim Fachbereich Schule und Sport angefordert werden.
Stadt Haltern am See
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
45721 Haltern am See
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