Meldungsdatum: 17.12.2024
Bereits am Friedhofszugang weisen Schilder darauf hin, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Dennoch halten sich nicht alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer an diese Vorschrift.
Die Friedhofsverwaltung und das Ordnungsamt nehmen die Beschwerden ernst und erinnern nochmals an die Friedhofssatzung: Das freie Herumlaufen von Tieren ist auf Friedhöfen untersagt. Alle Tierhalterinnen und Tierhalter werden eindringlich gebeten, die Leinenpflicht einzuhalten und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß zu beseitigen.
Pressestelle der Stadt Stadtlohn
Markt 3 - 48703 Stadtlohn
E-Mail: pressestelle@stadtlohn.de
Telefon: +49 02563-87130
Internet: www.stadtlohn.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Stadt Stadtlohn" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.