Nr. 481 Kreis Steinfurt, 19. Dezember 2024

Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt empfiehlt Überprüfung des Impfschutzes gegen Kinderlähmung

Kreis Steinfurt. Die Polio-Impfung schützt vor dem Krankheitsbild der Kinderlähmung, einer ansteckenden Krankheit, die vor allem im Kindesalter bei unter fünf Jährigen auftritt. Das Virus kann das Rückenmark infizieren und zu dauerhaften Lähmungen und Schwächungen der Muskulatur führen. Die Erkrankung ist nicht heilbar. Die Erreger werden hauptsächlich mit dem Stuhl ausgeschieden und können dann über die Hände (Schmierinfektion) übertragen werden. Deshalb gilt auch hier, dass eine gute Händehygiene eine wichtige Maßnahme ist. Der beste Schutz gegen die Erkrankung ist ein vollständiger Impfschutz.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat im Rahmen eines Forschungsprojektes Ende 2022 das Abwassermonitoring als Frühwarnsystem an 170 Kläranlagen deutschlandweit eingeführt, um die Verbreitung von Krankheitserregern in der Bevölkerung zu überwachen. Hierbei wurde erstmals in Deutschland an sieben Standorten Schluckimpfung-abgeleitete Polio-Viren nachgewiesen, davon an drei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Bonn, Köln, Düsseldorf). Ähnliche Nachweise gab es auch in anderen europäischen Ländern.

Weltweit gibt zwei verschiedene Impfstoffe gegen Kinderlähmung. Ein Lebendimpfstoff, der als Schluckimpfung verabreicht wird und abgeschwächte vermehrungsfähige Impfviren enthält, sowie ein inaktivierter Impfstoff, der in den Muskel gespritzt wird. In Deutschland wird seit 1998 nur noch der inaktivierte Impfstoff eingesetzt, in anderen Ländern jedoch weiterhin die Schluckimpfung verwendet. Unter anderem durch das Migrationsgeschehen kann der Virus somit wieder nach Deutschland gebracht, die abgeschwächten Impfviren wieder ausgeschieden werden und sich genetisch verändern, sodass sie eine symptomatische Erkrankung hervorrufen können, wenn in der Bevölkerung kein ausreichender Impfschutz besteht.

Vor diesem Hintergrund rät das Gesundheitsamt, den eigenen und familiären Impfstatus durch den Hausarzt auf Aktualität und Vollständigkeit überprüfen zu lassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grundimmunisierung bestehend aus insgesamt 3 Impfungen im Alter von zwei Monaten, vier Monaten und elf Monaten sowie eine Auffrischungsimpfung zwischen dem neunten und sechzehnten Lebensjahr. Bei Impflücken empfiehlt die STIKO, die fehlenden Impfungen schnellstmöglich nachzuholen. Regelmäßige Auffrischungen für Erwachsene nach Erreichen der vollständigen Grundimmunisierung sind aktuell noch nicht vorgesehen.