Meldungsdatum: 27.12.2024
Münster (SMS) Die Stadt Münster reduziert die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Geiststraße im Rahmen eines zweijährigen Verkehrsversuchs auf 30 km/h. Grund dafür sind durch den Verkehr verursachte Lärmimmissionen, die sowohl tagsüber als auch nachts Grenzwerte überschreiten, sowie ein unmittelbar an der Geiststraße liegender Kindergarten.
Das neue Tempolimit gilt ganztags und auf der kompletten Länge der Geiststraße. Zu Beginn des Jahres 2025 bringt die Stadt die Tempo-30-Schilder an. Bürgeranträge hatten zur erneuten Prüfung verkehrsbeschränkender Maßnahmen auf der Geiststraße durch die Verwaltung geführt.
Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer erwartet von der testweisen Vorgehensweise wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Verkehrsregelung auf der viel befahrenen Strecke: „Die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Immissionswerte werden über zwei Jahre evaluiert, um dann abschließend über eine Verstetigung des Verkehrsversuchs zu entscheiden.“
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