Meldungsdatum: 30.12.2024
Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Leer ist in trockenen Tüchern. Das Planungsamt hat das Programm inhaltlich abgeschlossen, es hat alle Gremien erfolgreich durchlaufen.
Rechtswirksam wird das RROP, wenn die Genehmigungsbehörde des Landes einen Haken drangemacht hat. Das ist in den kommenden Tagen zu erwarten. So schreibt der Landkreis in seinem Jahresbericht.
Im Regionalen Raumordnungsprogramm muss der Landkreis seine Ziele und Grundsätze beschreiben und zeichnerisch darstellen, wie er sich räumlich entwickeln will. Wichtige Themen sind: Siedlungsstruktur und Zentrale Orte; Steuerung des großflächigen Einzelhandels; Energieinfrastruktur und Ausbau der Windenergie; Rohstoffsicherung und -abbau; Wasserwirtschaft; Natur und Landschaft; Erholung; Verkehr.
Zudem teilt das Planungsamt mit, dass der Landkreis die Ziele des Landes Niedersachsen für die Ausweisung von Windenergieflächen bereits erfüllt hat. Diese Ziele verbergen sich in einem Gesetz namens Windenergieflächenbedarfsgesetz. Demnach will das Land 1,7 Prozent seiner Fläche bis Ende 2027 für Windmühlen ausgewiesen haben, bis Ende 2032 dann 2,2 Prozent. Seinen Anteil daran (1.036 ha bis 2027) erfüllt der Landkreis schon jetzt.
Addiert man die ausgewiesenen Flächen in den Kommunen, so ergeben sich zurzeit 1.210 Hektar. 2032 sind 1.341 Hektar fällig. Landrat Groote zieht in seinem Jahresbericht deshalb das Fazit: „Wir erfüllen unseren gesetzlichen Beitrag für Ende 2027 bereits jetzt.“
Die vorgegebenen Flächen des Landes bedeuten keine Obergrenze. Das heißt für Städte und Gemeinden: Wenn sie es in ihren Flächennutzungsplänen verankern, können sie zusätzliche Flächen für Windmühlen ausweisen. Bekannt ist, dass zum Beispiel Bunde und Rhauderfehn weitere Vorhaben umsetzen wollen.
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