Meldungsdatum: 20.01.2025
Im Märkischen Kreis sind aktuell 5.094 Menschen aus der Ukraine als Kriegsflüchtlinge registriert. Mit der neuen Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Darauf weist die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises hin. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen schutzberechtigte Personen, die aufgrund des Krieges die Ukraine verlassen mussten, folglich keinen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.
Von dieser Bundesregelung, die am 23. November 2024 in Kraft getreten ist, sind allerdings Drittstaatangehörige ausgenommen, die in der Ukraine zum Stichtag 24. Februar 2022 in Besitz einer nur befristeten Aufenthaltserlaubnis waren, nicht mit einer bzw. einem ukrainischen Staatsangehörigen verheiratet sind und keinen internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben. In diesen Fällen führt die Ausländerbehörde eine Einzelfallprüfung durch.
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