Meldungsdatum: 23.01.2025

Bundestagswahl am 23. Februar: Wahlbenachrichtigungen werden ab morgen zugestellt

Wahlamt rät zur Urnenwahl

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar laufen im Iserlohner Wahlamt auf Hochtouren. Ab dem morgigen Freitag, 24. Januar, werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben den rund 65.000 Iserlohner Wahlberechtigten zugestellt.

Bis zum 21. Februar können sie damit, aber auch formlos, die Briefwahl beantragen. Die Stadt Iserlohn richtet zwei Briefwahlbüros ein, und zwar

Briefwahlantrag
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:

Das Wahlamt bittet darum, die Postlaufzeiten zu beachten. Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen die schriftlichen Briefwahlanträge bis zum 21. Februar beim Wahlamt vorliegen. Die elektronischen Anträge können bis zum 19. Februar gestellt werden, danach ist kein Online-Antrag mehr möglich.

Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden,  werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.

Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 21. Februar mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (22. Februar, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis
Wer bis zum 4. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Team des Wahlamtes (Telefon 02371 217–1776) in Verbindung setzen und nachprüfen lassen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

Wer persönlich in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen möchte, kann dies in der Zeit vom 3. bis zum 7. Februar beim Wahlamt im Stadthaus Dröscheder Feld an der Max-Planck-Straße 5c nach vorheriger Terminvereinbarung tun.

 


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Foto: © Pixabay_geralt

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