Meldungsdatum: 31.01.2025
Die Bundestagswahl 2025 am Sonntag, 23. Februar, findet erstmals nach einem reformierten Wahlrecht statt. Dabei wird nicht mehr jeder Direktkandidat, der seinen Wahlkreis gewinnt, automatisch einen Sitz im Bundestag erhalten. Der Grund: Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen, und die Zahl der Abgeordneten im Bundestag ist auf maximal 630 begrenzt.
Nach dem neuen Prinzip („Zweitstimmendeckungsprinzip“) gilt: Ein Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht nur dann in den Bundestag ein, wenn seine Partei auf Landesebene genug Zweitstimmen bekommen hat, um die Sitze für alle erfolgreichen Direktkandidaten abzudecken. Reichen die Zweitstimmen nicht aus, werden die Mandate nach den Erststimmenergebnissen vergeben.
Eine Ausnahme gibt es für parteiunabhängige Kandidaten: Sie ziehen weiterhin in den Bundestag ein, wenn sie die meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis bekommen.
Wichtige Information und Besonderheit für die Medien am Wahlabend: Durch die neue Regelung wird am Wahlabend des 23. Februar voraussichtlich noch nicht endgültig feststehen, welche Direktkandidaten ihre Wahlkreise im Bundestag vertreten werden und welche Wahlkreise unbesetzt bleiben könnten.
Acht Direktkandidaten im Wahlkreis Märkischer Kreis II zugelassen
Kreiswahlleiterin Barbara Dienstel-Kümper hatte die Mitglieder des Kreiswahlausschusses am vergangenen Freitag darüber informiert, dass bis zum Abgabeschluss am 20. Januar acht gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden. „Diese eingereichten Vorschläge sind fristgerecht und vollständig eingegangen und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen.“
Der Kreiswahlausschuss hat daher die folgenden acht Direktkandidaten für den Wahlkreis Märkischer Kreis II (Wahlkreis 149) zugelassen:
Wahlkreisaufteilung im Märkischen Kreis
Der Wahlkreis Märkischer Kreis II umfasst die Gemeinden Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl. Hier sind rund 190.000 Wählerinnen und Wähler stimmberechtigt.
Die übrigen sechs Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises – Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen und Schalksmühle – gehören zum Wahlkreis 148 (Olpe/Märkischer Kreis I), für den die Kreiswahlleitung beim Kreis Olpe liegt.
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