Meldungsdatum: 30.01.2025

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Bereich Steuern und Gebühren noch bis 31. Mai

Erhebliches Arbeitsaufkommen durch Grundsteuerreform

Der Bereich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn steht weiterhin nicht in der gewohnten Weise für Informationen und Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die ursprünglich bis zum 31. Januar angedachte Einschränkung der Öffnungszeiten bzw. der telefonischen Erreichbarkeit geht in die Verlängerung.

Die zum 1. Januar des Jahres in Kraft getretene Grundsteuerreform führt nach wie vor zu einem erheblichen Arbeitsaufkommen. Um alle Anliegen dennoch zeitnah bearbeiten zu können, hat sich die Stadt Iserlohn dazu entschlossen, die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit des Bereiches Steuern und Gebühren noch bis zum 31. Mai einzuschränken:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen montags, mittwochs und freitags während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung (Mo / Mi 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr) als Ansprechpersonen persönlich und telefonisch zur Verfügung. Dienstags und donnerstags ist der Bereich Steuern und Gebühren geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar.

Die Stadt Iserlohn bittet um Verständnis für diese vorübergehende Regelung.


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