Meldungsdatum: 06.02.2025

Nächste Jägerprüfung im April

Anmeldungen ausschließlich am 4. März möglich

In Zuständigkeit der unteren Jagdbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg findet im April die nächste Jägerprüfung statt. Termine sind der 5. April für die Schießprüfung, der 11. April für die schriftliche Prüfung sowie der 12. April für die mündlich-praktische Prüfung.

 

Insgesamt 30 Personen können zur Prüfung zugelassen werden, wobei Magdeburgerinnen und Magdeburger sowie Absolventen der in der Landeshauptstadt ansässigen Jagdschulen Vorrang haben.

 

Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro und dem Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch ausschließlich am 4. März im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.36 eingereicht werden. Die Öffnungszeiten sind an diesem Tag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr.

 

Sollten im Anschluss noch Plätze verfügbar sein, können sich auswärtige Interessenten am 6. März von 9.00 bis 12.00 Uhr anmelden. Vormerkungen sind nicht möglich.

 

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein Mindestalter von 15 Jahren und 6 Monaten zum Zeitpunkt der Prüfung. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorlegen.

 

Unter der Rufnummer 03 91/5 40 20 52 gibt es bei Interesse Informationen zum Prüfungsablauf.