Meldungsdatum: 07.02.2025

Bundestagswahl am 23. Februar: Briefwahlunterlagen gehen auf den Postweg - Anträge bis 21. Februar stellen

Wahlamt rät zur Urnenwahl

Rund 15.000 Briefwahlanträge hat das Wahlamt der Stadt Iserlohn bis heute erhalten. Nachdem nun auch die Stimmzettel für die Bundestagswahl eingetroffen sind, können ab sofort die Wahlbriefe fertiggestellt und an die Antragstellerinnen und Antragsteller versandt werden. Das Team des Wahlamtes wird dazu an diesem Wochenende eine Sonderschicht einlegen, damit am Montag alle Briefwahlunterlagen auf den Postweg gehen können.

Da für die Briefwahl nur zwei Wochen Zeit zur Verfügung stehen, rät das Wahlamt grundsätzlich dazu, von der Möglichkeit der Urnenwahl Gebrauch zu machen und den Postweg zu sparen.
Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen schriftliche Briefwahlanträge bis zum 21. Februar beim Wahlamt vorliegen. Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:

Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden,  werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.

Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 21. Februar, 15 Uhr, mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (22. Februar, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.


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Foto: © Pixabay_geralt

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