Meldungsdatum: 07.02.2025
In in allen Jugendämtern bundesweit werden sogenannte Verfahrenslotsen etabliert – so auch in Bocholt. Das sind Fachkräfte, die speziell für die Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit (drohenden) geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen und deren Familien zuständig sind und diesen Menschen eine unabhängige Unterstützung bieten.
Für die Stadt Bocholt übernehmen Hana Lena Mansfeld und Angelika Grunenberg vom städtischen Fachbereich Jugend und Familie diese wichtige Funktion. Ihre Aufgabe ist es, Betroffene unabhängig zu beraten und zu unterstützen. Die beiden Beraterinnen "lotsen" quasi durch das zuweilen komplexe System der Eingliederungshilfe und beantworten dabei häufige Fragen wie
Die Beratung und Unterstützung kann jederzeit in Anspruch genommen werden – bereits vor einer Antragstellung, während eines laufenden Verfahrens oder bei Inanspruchnahme der Hilfe.
Die Bocholter Verfahrenslotsinnen unterstützen bei einer Antragstellung oder dem Schriftverkehr mit Behörden, sie begleiten auf Wunsch auch zu Terminen. Sie helfen, wenn "es mal nicht so richtig läuft", die Antragstellung hakt, eine Hilfe abgelehnt wurde oder die passende Hilfseinrichtung noch nicht gefunden werden konnte.
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot durch die Bocholter Verfahrenslotsinnen ist freiwillig, vertraulich, unabhängig und kostenlos.
Die Verfahrenslotsinnen Hana Lena Mansfeld und Angelika Grunenberg sind erreichbar unter Tel. 02871 953-2295 oder 953-2366 sowie per E-Mail unter verfahrenslotsin@bocholt.de . Weitere Informationen unter www.bocholt.de/verfahrenslotsen .
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 953-1289, E-Mail: karsten.tersteegen@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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