Meldungsdatum: 10.02.2025
Die Einwohnerfragestunde ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Stadtlohn, sich in Angelegenheiten der Stadt direkt an den Rat wenden zu können. Es können jeweils zwei Einwohnerfragen gestellt werden. Die Fragen dürfen sich ausschließlich auf Angelegenheiten der Stadt Stadtlohn beziehen. Über ein Online-Formular können die Fragen in digitaler Form eingereicht werden. Die schriftliche Form ist ebenfalls möglich. Einfache Anliegen wie die Meldung von Mängeln und Schäden können einfacher und unkomplizierter über den Mängelmelder auf der Webseite der Stadtverwaltung mitgeteilt werden.
Informationen zum Ablauf
Die Fragen müssen dem Bürgermeister mindestens zwei Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen, um eine Beantwortung in der Ratssitzung zu gewährleisten. Zur Beantwortung muss die Fragestellerin oder der Fragesteller in der Ratssitzung anwesend sein, ansonsten erfolgt eine schriftliche Beantwortung der Frage.
Sollte es während der Einwohnerfragestunde zu Zusatzfragen kommen, die nicht direkt durch den Bürgermeister beantwortet werden können, ist hier ebenfalls der Verweis auf eine schriftliche Antwort möglich.
www.stadtlohn.de/einwohnerfragestunde
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