Meldungsdatum: 11.02.2025
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat bislang für 476 Betroffene des Anschlages auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 725.649 Euro an Soforthilfen ausgezahlt. Das entspricht etwa 54 Prozent der Spenden, die auf dem städtischen Spendenkonto eingegangen sind. Im Rahmen der Auszahlungen zu Sachschäden wurden bisher 156 Anträge mit einem Volumen von 38.649 Euro bewilligt.
„Die Bearbeitung der Anträge zur Unterstützung der Opfer des Anschlags läuft auch Hochtouren“, betont Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris das Tempo bei der Umsetzung der städtischen Spendenrichtlinie. „Unsere Kolleginnen und Kollegen prüfen und bearbeiten derzeit pro Tag rund 50 Anträge. Mehr als die Hälfte der in der Stadtverwaltung eingegangenen Spenden konnten dadurch bereits ausgezahlt werden. Über 9.300 Spenderinnen und Spender helfen mit insgesamt mehr als 1,3 Mio. Euro, die Last und den Schmerz der Betroffenen ein klein wenig zu lindern.“
Angehörige der Todesopfer erhielten bisher 40.000 Euro. 42 vital akut betroffene Opfer haben bislang insgesamt 238.889 Euro bekommen. An 67 Betroffene, die bei dem Anschlag schwer verletzt wurden, ist eine Summe von 231.034 Euro ausgezahlt worden. 78 Prozent der Anträge für schwerverletzte Opfer wurden bislang bearbeitet. Für 103 leichtverletzte Opfer wurden bislang insgesamt circa 125.267 Euro ausgezahlt.
Ein Großteil der Betroffenen ist posttraumatisch belastet. Diese Personengruppe erhielt von dem städtischen Spendenkonto bislang 51.809 Euro, bei einer aktuellen Auszahlungsquote von 25 Prozent. Ebenso wurden bereits über 38.000 Euro für Sachschäden ausgezahlt.
In den vergangenen Wochen wurden 1.307 Menschen, die bei dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt körperlich oder psychisch zu Schaden gekommen sind, durch die Stadtverwaltung kontaktiert. Ihnen wurden Informationen zum Verfahren der Spendenverteilung und Antragsstellung zugesandt. Zudem bietet ein Sonderstab unter Leitung des Beigeordneten Dr. Ingo Gottschalk Beratungsleistungen an und beantwortet Fragen rund um die Spendenvergabe. Dafür wird auch mit anderen Behörden und Organisationen zusammengearbeitet.
Betroffene können sich noch bis Ende März melden und Soforthilfen als Einmalzahlung beantragen. Basis dafür ist die vom Stadtrat beschlossene „Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen aus dem Spendenaufkommen an die Betroffenen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“. Diese ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar.
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